Vor der MIKA-D-Testung für Schuleinschreiber/innen
Wenn im Rahmen der Schuleinschreibung die Sprachkenntnisse eines Kindes mit anderen Erstsprachen so eingeschätzt werden, dass es voraussichtlich ao. zu stellen sein wird, müssen die Eltern über den Termin der verpflichtenden MIKA-D-Testung (-> voraussicht-lich im März/April) informiert werden.
Dieses Formblatt kann als Vorlage verwendet und angepasst werden:
Nach der MIKA-D-Testung:
Wenn die Testung ergibt, dass das Kind ao. zu stellen ist und auf der Vorschulstufe, der ersten Schulstufe oder einer anderen Schulstufe die Deutschförderklasse oder den Deutschförderkurs besuchen wird, müssen die Eltern darüber informiert werden.
Zugleich müssen sie eine Rechtsmittelbelehrung in Bezug auf den Widerspruch gegen den ao. Status erhalten.
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Anmerkung: Dieser Tipp aus der Schweiz enthält sehr viele hilfreiche Anregungen für die Gestaltung des DaZ-Unterrichts der ersten Monate. Es müssen jedoch mitunter Schweizer Ausdrücke durch österreichische Formulierungen ersetzt werden.
Zur Entlastung der DaZ-Lehrpersonen und zur Implementierung einer sinnvollen und effektiven Ausrichtung der Sprachförderung wurde an der PH Zürich das Starterkit DaZ-Aufnahmeunterricht entwickelt. Es enthält digitale didaktisierte Unterrichtsmaterialien für die ersten drei bis vier Monate des DaZ-Erwerbs. Die Materialien können für neu eintretende Schüler:innen sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarschule eingesetzt werden.
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