Die Eltern von ao. SuS müssen von der Schulleitung mittels Formblatt von der Sprachförderung ihres Kindes (DFKL/DFKU) informiert werden (sie sind viele Stunden nicht im Regelunterricht).
Eltern von o. SuS müssen aus rechtlicher Sicht nicht schriftlich über die zusätzliche Sprachförderung in DaZ informiert werden. Im Sinne vertrauensbildender Maßnahmen und der Transparenz sollten DaZ-Lehrer:innen zu Beginn des Schuljahres dennoch allen zu betreuenden o. Schüler:innen diese Elterninformation austeilen.
Der untere Abschnitt soll von den Eltern ausgefüllt und der/dem Lehrer:in zurückgegeben werden.
Das Informationsblatt gibt es neben der deutschen Version in 23 verschiedenen Sprachen als Download (siehe unten). Es hat sich bewährt, sowohl die deutsche als auch die jeweilige Erstsprache auf einem Blatt (Vorder- und Rückseite) auszudrucken.
Anmerkung: Dieser Tipp aus der Schweiz enthält sehr viele hilfreiche Anregungen für die Gestaltung des DaZ-Unterrichts der ersten Monate. Es müssen jedoch mitunter Schweizer Ausdrücke durch österreichische Formulierungen ersetzt werden.
Zur Entlastung der DaZ-Lehrpersonen und zur Implementierung einer sinnvollen und effektiven Ausrichtung der Sprachförderung wurde an der PH Zürich das Starterkit DaZ-Aufnahmeunterricht entwickelt. Es enthält digitale didaktisierte Unterrichtsmaterialien für die ersten drei bis vier Monate des DaZ-Erwerbs. Die Materialien können für neu eintretende Schüler:innen sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarschule eingesetzt werden.
https://phzh.ch/contentassets/7aff7ef7fe0a4c2793f6f8747b41f9e3/starterkit-daz-weiterbildung-phzh.pdf