Im Sinne der Transparenz und Objektivierung bei der Aufnahme von (außer-)ordentlichen Schülerinnen und Schülern wird für die Primarstufe und für die Sekundarstufe jeweils ein bundesweit einheitliches und standardisiertes Instrument, MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch), zur Verfügung gestellt, auf dessen Basis die Zuteilung in den o. bzw. ao. Status vorgenommen wird.
Im Falle eines ao. Status gibt das Instrument auch Auskunft darüber, ob ein/e Schüler:in aufgrund mangelhafter Deutschkenntnisse einem Deutschförderkurs oder aufgrund ungenügender Deutschkenntnisse einer Deutschförderklasse zuzuteilen ist.
Der MIKA-D Test ist daher so gestaltet, dass er Rückschlüsse für den weiteren Schulbesuch
1. als o. Schüler:in (gegebenenfalls mit DaZ-Förderung für o. Schüler:innen) oder
2. als ao. Schüler:in mit Sprachförderung in Deutschförderkursen oder
3. als ao. Schüler:in mit Sprachförderung in Deutschförderklassen gibt.

 

MIKA-D für die Primarstufe steht seit April 2019 für den verpflichtenden flächendeckenden Einsatz zur Verfügung.

MIKA-D für die Sekundarstufe steht seit April 2020 zur Verfügung.

 

Da eine nicht zweckgebundene Verwendung des Instruments zu einem Qualitätsverlust führen und eine Verschlechterung der Testgüte nach sich ziehen kann, wird darauf hingewiesen, dass der Zugangslink, das Passwort sowie alle MIKA-D Sekundarstufe Testmaterialien ausschließlich für den verwaltungsinternen Gebrauch am Schulstandort (Schulleitung sowie allfällige weitere Testleiter:innen) bestimmt sind.


Weitere Informationen zu MIKA-D siehe >>>weiterlesen>>>


Testzeitraum

Im Sinne der Qualitätssicherung und der damit verbundenen Standardisierung wurden die Testzeiträume bundesweit einheitlich festgelegt:
a) Testzeitraum für bereits in Deutschförderung nach § 8h SchOG befindliche Schülerinnen und Schüler
Testzeitraum am Ende des Sommersemesters:
- Beginn: wird rechtzeitig bekannt gegeben.
- Ende: Zeitpunkt der Datenerfassung für den vorläufigen Stellenplan im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen bzw. der provisorischen Schulorganisation im Bereich der Bundesschulen. Der Zeitpunkt der Datenerfassung ist von der jeweiligen Bildungsdirektion festzulegen. Für Kärnten heuer: wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Testzeitraum am Ende des Wintersemesters:
- Beginn: erster Schultag nach den Weihnachtsferien
- Ende: letzter Schultag vor Beginn der Semesterferien

 

b) Testzeitraum für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der
Schüler:inneneinschreibung

 

- Voraussichtlicher Beginn: wird rechtzeitig bekannt gegeben.
- Voraussichtliches Ende: Zeitpunkt der Datenerfassung für den vorläufigen Stellenplan im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen. Der Zeitpunkt der Datenerfassung ist von der jeweiligen Bildungsdirektion festzulegen.

 


MIKA-D Online-Schulung

 

Fragen und Antworten für DaZ-Lehrer:innen in Kärnten

 

1. Müssen alle DaZ-Lehrer:innen in Kärnten die Online-Schulung machen?

Ja

 

2. Ist es möglich, einen Anmeldenamen zu kreieren /einzugeben?

Möglich, aber mit enormen Zeitressourcen verbunden und technisch schwer umsetzbar - für mehrere tausend Schulen mit mehreren Anwenderinnen und Anwendern müssten personalisierte Zugänge gelegt werden, und dann (auf immer!) weiter betreut werden, wenn die Passwörter vergessen werden. Zudem müsste man ständig neue kreieren, da ja immer wieder neue Anwenderinnen und Anwender dazukommen. Das wäre ein unglaublicher Aufwand an Betreuung, nur dafür, dass jede/r einen eigenen Zugang hat.

 

2. Man kann sich also nur als Gast registrieren?

 Ja

 

 3. Wie bzw. wo werden fertiggestellte Übungen gespeichert?

Gar nicht – es ist zum Selbstlernen und -üben und absichtlich so, dass man es immer wieder machen kann

 

 4. Wie kann man nach einer Pause weitermachen / neu einsteigen an der Stelle, wo man aufgehört hat?

Die Einheiten sind kurz. Bei einem Video spult man einfach vor. Beim Quiz kann man  theoretisch im Pdf einfach runterscrollen (es sind aber nur 10 Fragen). Da die Einheiten kurz sind, sollte es nicht notwendig sein.

  

5. Wie kann man nachweisen , dass man ein Modul beendet hat?

Das liegt in der Eigenverantwortung der Personen. Man geht einfach weiter, wenn man fertig ist.  Alle drei Module sind  freigeschaltet und bleiben zugängig.

Sollte die Schulleitung die Schulung anrechnen wollen (C-Topf), liegt es in der Verantwortung der Schulleitung und der Anwenderin/des Anwenders, dass die Module auch durchgeführt werden. Die Einheiten sind so kalkuliert, dass auch die Zeit zum Üben inkludiert ist (reines Anschauen und Lesen würde kürzer dauern). Das liegt ohnehin in der Eigenverantwortung.