Da in der Spracherwerbsforschung beim Sprachlernprozess von einem durchschnittlichen Zeitraum von sechs Jahren ausgegangen wird, können Schüler:innen auch nach dem Ablauf des außerordentlichen Status in sprachlicher Hinsicht unmöglich die gleichen Leistungen erbringen wie Schüler:innen mit Deutsch als Erstsprache. So werden z. B. auch im 3. oder 4. Jahr des Sprachlernens noch zahlreiche sprachliche Turbulenzen festgestellt. Das bedeutet, dass der Spracherwerbsprozess (noch) voll im Gange ist und „Fehler“ eine notwendige Begleiterscheinung sind. Sie geben auch wertvolle Hinweise auf den momentanen Sprachstand. Diese Tatsache kann auch bei der Beurteilung von ordentlichen Schüler:innen mit anderen Erstsprachen als Deutsch berücksichtigt werden (siehe oben).
Die Grundlage für eine gerechte Leistungsbeurteilung von DaZ-Schüler:nnen kann demnach nicht der LP der Schüler:innen mit DaM sein. Die an den individuellen
Sprachstand angepassten Beurteilungen führen zu gerechten, keinesfalls zu „geschenkten“ Noten bzw. verbalen Beurteilungen. Mitschüler:innen und Eltern zeigen dafür bei entsprechender Information
Verständnis. Intelligenten und leistungswilligen Kindern, deren einziges Manko es ist, Deutsch noch nicht zielsprachenadäquat zu beherrschen, werden oft dadurch die Zukunftschancen verbaut, dass
man sich bei der Leistungsbeurteilung an einer muttersprachlichen Norm orientiert (-> siehe Schularbeiten/Tests)
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