Die Leistungsbeurteilung der Schüler:innen mit anderen Erstsprachen im o. Status ist aufgrund des gängigen Notensystems (Ziffernsystem) ein schwieriges Kapitel, wie alle Pädagog:innen wissen. Sie ist deshalb nicht zufriedenstellend, weil die LBVO die wissenschaftlichen Fakten (Dauer des Zweitspracherwerbs) sowie die unterrichtspraktische Faktenlage (multilinguales und heterogenes Klassenzimmer) nicht berücksichtigt und daher den DaZ-Schüler:innen nicht gerecht wird.
Vor diesem Hintergrund können die >>Gesetzlichen Grundlagen>> Orientierung für eine gerechte Leistungsbeurteilung sein.
In den Unterrubriken finden Sie die entsprechenden Informationen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------Verwendete Literatur:
BMUKK: A kući sprecham Deutsch. Sprachstandserhebung in multikulturellen Volksschulklassen: bilingualer Spracherwerb in der Migration. (o.J.).
BMUKK: Den ersten Schritt gehen wir gemeinsam - Eine Handreichung für SchulleiterInnen und LehrerInnen an Volksschulen zur Integration fremdsprachiger SchulanfängerInnen. 2002.
BMB: Gesetzliche Grundlagen schulischer Maßnahmen für SchülerInnenmit anderen Erstsprachenals Deutsch, S. 13
BMB: Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist: Sekundarstufe I (Hauptschule, Neue Mittelschule, AHS Unterstufe
https://de.islcollective.com/deutsch-daf-arbeitsblatter/suchen/daz
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